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Friedhofszwang
In der Schweiz herrscht für Asche kein Friedhofszwang.
Das bedeutet, die Hinterbliebenen, meist Familenangehörige, dürfen über die Asche frei verfügen. Die Verstreuung der Asche auf Bodenhöhe, also auf Wiesen, Feldern, Bergen und Wäldern ist kantonal geregelt. Jeder Kanton, kann die Verstreuung zulassen oder mit Auflagen verbunden erlauben. (s. Gesetze). Da in einer Höhe von über 30'000 Metern keine sichtbaren Kantonsgrenzen vorhanden sind und in dieser Höhe keinerlei Gefährdung von Mensch und Umwelt besteht, darf die Himmelsbestattung durchgeführt werden.
WICHTIG!
Für Kunden aus Deutschland benötigen wir die Urnenanforderung, welche Sie hier (Urnenanforderung) downloaden und ausgefüllt an uns retournieren können, damit wir in Ihrem Auftrag, die Urne bei Ihrem Bestatter anfordern können.